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Aufzuchtteiche

Sachkundenachweis
Um am Rutenmühler Angelteich angeln zu können ist ein Sachkundenachweis (Angelschein, Fischereischein) erforderlich!
Angelkarte
Die Angelkarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Nach dem Verlassen des Geländes erlischt die Berechtigung zum Weiterangeln.
Fangbegrenzung
Die Fangbegrenzung pro Angler beträgt vom 13.03. bis 30.10.2010 16 Forellen pro Person und vom 04.11. bis 27.11.2010 13 Forellen pro Person.
Angelausrüstung
Pro Angler sind je zwei Ruten mit jeweils einem Haken erlaubt.
Das ist ausdrücklich verboten!
- Das Ausnehmen der Fische am Teich
- Das Betreten der Aufzuchtanlage
- Blinker
- Spinner
- Gummifische (Twister)
- Köderfische
- anfüttern
Bitte beachten!
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-> Abfälle (Dosen, Papier etc.) gehören in die dafür bereitstehende Tonne -> Ein WC-Häuschen steht zur Verfügung (Bitte nicht in der freien Natur!!!) -> Bei Zuwiderhandlung wird der Angler vom Teich verwiesen. |

